Die Impfempfehlungen der Ständigen Kommission des RKI (Stiko) wurden aktualisiert. Diese Empfehlungen gelten ab sofort und sind auch für die kommende Heilpraktikerprüfung relevant.
Zum 01.03.2020 wurde das Infektionsschutzgesetz umfangreich geändert. Unter anderem wurde der § 24 IfSG neu formuliert. Aus dieser Formulierung ergeben sich auch Änderungen für den Heilpraktiker.