IFSG

Infektionsschutzgesetz – Wichtige Änderungen für Heilpraktiker*innen

Zum 01.03.2020 wurde das Infektionsschutzgesetz umfangreich geändert. Unter anderem wurde der § 24 IfSG neu formuliert. Aus dieser Formulierung ergeben sich auch Änderungen für den Heilpraktiker.
 

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