IFSG
Infektionsschutzgesetz – Wichtige Änderungen für Heilpraktiker*innen
Zum 01.03.2020 wurde das Infektionsschutzgesetz umfangreich geändert. Unter anderem wurde der § 24 IfSG neu formuliert. Aus dieser Formulierung ergeben sich auch Änderungen für den Heilpraktiker.