Aktualisierte Stiko-Impfempfehlung

Die Impfempfehlungen der Ständigen Kommission des RKI (Stiko) wurden aktualisiert. Diese Empfehlungen gelten ab sofort und sind auch für die kommende Heilpraktikerprüfung relevant.
Die Impfempfehlungen der Ständigen Kommission des RKI (Stiko) wurden aktualisiert. Diese Empfehlungen gelten ab sofort und sind auch für die kommende Heilpraktikerprüfung relevant.

Die Impfempfehlungen der Ständigen Kommission des RKI (Stiko) wurden aktualisiert. Diese Empfehlungen gelten ab sofort und sind auch für die kommende Heilpraktikerprüfung relevant.

Die Stiko hat nun auch die Impfempfehlung gegen RSV-Infektionen ausgesprochen. Da das respiratorische Synzytial-Virus (RSV) besonders bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie bei älteren Menschen zu schweren Infektionen der unteren Atemwege führen kann und keine kausale Therapie zu Verfügung steht, soll diese betroffene Risikogruppe durch die Impfung geschützt werden. Bei Neugeborenen, die zwischen April und September zur Welt gekommen sind, sollte die Impfung im Herbst des Geburtsjahres erfolgen. Bei Neugeborenen, die zwischen Oktober und März geboren wurden, sollte die Impfung zwischen dem 3. und 10. Lebenstag mit einer Impfstoffgabe erfolgen. Ab dem 75. Lebensjahr wird eine einmalige Impfung im Spätsommer/ Frühherbst empfohlen.

Den aktuellen Stiko-Kalender könnt Ihr hier herunterladen:

 

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