Neuigkeiten Laborleistungen

Einige Monate mussten Heilpraktiker*innen bangen, ob sie auch weiterhin Blut in die Labore zu Diagnostik schicken dürfen. Grund hierfür ist die Reform des Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass Heilpraktiker*innen Blutproben nicht mehr in die Labore senden dürfen und uns so ein wichtiges Instrument der Diagnostik fehlen würde.
Einige Monate mussten Heilpraktiker*innen bangen, ob sie auch weiterhin Blut in die Labore zu Diagnostik schicken dürfen. Grund hierfür ist die Reform des Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass Heilpraktiker*innen Blutproben nicht mehr in die Labore senden dürfen und uns so ein wichtiges Instrument der Diagnostik fehlen würde.

Einige Monate mussten Heilpraktiker*innen bangen, ob sie auch weiterhin Blut in die Labore zu Diagnostik schicken dürfen. Grund hierfür ist die Reform des Gesetz über technische Assistenten in der Medizin (MTA). Der ursprüngliche Gesetzesentwurf sah vor, dass Heilpraktiker*innen Blutproben nicht mehr in die Labore senden dürfen und uns so ein wichtiges Instrument der Diagnostik fehlen würde.

Dank den Anstrengungen der Heilpraktikerverbänden, zusammen mit dem Bundestagsabgeordneten Alexander Krauß (CDU) und der Arbeitsgruppe Gesundheit der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, ist es gelungen diese Änderungen zu kippen.

Wir Heilpraktiker*innen dürfen nach wie vor Laborleistungen in Anspruch nehmen. Dies ist als ein großer Erfolg für unseren Beruf einzustufen und zeigt, dass auch in der Politik der Wert des Heilpraktikerberufes für die medizinische Versorgung bewusst ist.

 

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