In der Heilpraktikerprüfung im Oktober 2025 gab es eine solche Prüfungsfrage. Aus fachlicher Sicht war sie nicht klar formuliert und inhaltlich unvollständig. Betroffen war Frage 5 der Gruppe A beziehungsweise Frage 55 der Gruppe B.
Gerade für Teilnehmende, die die schriftliche Prüfung nur knapp nicht bestanden haben, hatte diese Frage eine erhebliche Bedeutung.
Die betreffende Prüfungsfrage
Ein 35-jähriger Patient, der sich seit drei Monaten in Behandlung befindet, um von seiner Alkoholkrankheit loszukommen, kommt stark alkoholisiert, torkelnd und lallend in die Praxis.
Welche akuten Risiken sind zu bedenken?
Zur Auswahl standen:
Sturzgefahr,
eine Abschwächung oder der Verlust von Schutzreflexen,
Unterkühlung,
das Korsakow-Syndrom
sowie Bewusstlosigkeit.
Im offiziellen Lösungsbogen wurde die Kombination 1, 2 und 5 als korrekt gewertet.
Fachliche Einordnung
Nach aktueller medizinischer Fachliteratur greift diese Lösung zu kurz.
Neben Sturzgefahr, eingeschränkten Schutzreflexen und Bewusstlosigkeit stellt auch die Unterkühlung ein typisches, akutes und potenziell lebensbedrohliches Risiko bei stark alkoholisierten Personen dar.
Alkohol führt zu einer peripheren Gefäßerweiterung, vermindert die Eigenwahrnehmung und begünstigt einen erheblichen Wärmeverlust. Dieser Effekt ist nicht ausschließlich von niedrigen Außentemperaturen abhängig und kann auch in geschützten Umgebungen auftreten.
Diese Einschätzung entspricht unter anderem der Leitlinie „Akute Alkoholintoxikation“ (2023) der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie sowie dem Gesundheitsbericht „Alkohol“ (2022) des Robert Koch-Instituts.
Warum wir als Schule nicht selbst widersprechen konnten
Die Heilpraktikerprüfung ist ein behördliches Prüfungsverfahren und unterliegt dem Verwaltungsrecht.
Widerspruchsberechtigt sind ausschließlich die Prüfungsteilnehmenden selbst, nicht jedoch die ausbildenden Schulen.
Für uns bedeutete das, dass wir nicht direkt gegen die Prüfungsfrage vorgehen konnten – wohl aber fachlich unterstützen und Orientierung geben.
Unser Vorgehen bei D2HP
Wir haben allen Betroffenen, die diese Frage aus fachlich nachvollziehbaren Gründen anders beantwortet hatten und mit 16 Fehlerpunkten knapp durchgefallen waren, einen fundiert begründeten Muster-Widerspruch zur Verfügung gestellt.
In diesem besonderen Fall haben wir den Widerspruch auch Prüfungsteilnehmenden außerhalb von D2HP zugänglich gemacht. Uns ging es dabei um fachliche Sorgfalt und um Fairness.
Ziel war es, die strittige Frage aus der Wertung nehmen zu lassen und damit den Zugang zur mündlichen Heilpraktikerprüfung zu ermöglichen.
Aktueller Stand
Die Entscheidung über die Bewertung einzelner Prüfungsfragen liegt bei den jeweiligen Gesundheitsämtern. Entsprechend gab es zunächst unterschiedliche Reaktionen.
In den vergangenen Wochen haben jedoch mehrere Gesundheitsämter bundesweit dem Widerspruch stattgegeben.
Inzwischen hat auch das Gesundheitsamt München-Stadt – nach anfänglicher Ablehnung – zugestimmt.
Unser Fazit
Wir freuen uns sehr, dass durch dieses Vorgehen mehrere Prüfungsteilnehmende doch noch die Chance auf die mündliche Heilpraktikerprüfung erhalten haben.
Gleichzeitig zeigt dieser Fall sehr deutlich:
Prüfungsfragen sind nicht unantastbar.
Fachlich sauber begründete Widersprüche können erfolgreich sein.
Und medizinisches Verständnis wiegt am Ende mehr als reines Auswendiglernen.
Genau dafür stehen wir bei D2HP.
